Die Versetzung in den verschiedenen Schulen von Baden Württemberg:

Die im vorangegangenen Gliederungspunkt behandelten Probleme bei der Leistungsbewertung haben in erster Linie Relevanz für die Versetzung.

a. Versetzung - Versetzungsordnungen Baden Württemberg:

Die diesbezüglichen Voraussetzungen regeln die einzelnen Versetzungsordnungen, in Baden-Württemberg sind das insbesondere folgende Normen:

  • Verordnung des Kultusministeriums über die Versetzung an Grundschulen (Grundschulversetzungsverordnung)
  • Verordnung des Kultusministeriums über die Versetzung an Hauptschulen (Hauptschulversetzungsordnung)
  • Verordnung des Kultusministeriums über die Versetzung an Realschulen (Realschulversetzungsordnung)
  • Verordnung des Kultusministeriums über die Versetzung an Gymnasien der Normalform und Gymnasien mit Aufbauform mit Heim (Versetzungsordnung Gymnasien)
  • Verordnung des Kultusministeriums über die Versetzung an beruflichen Gymnasien

b. Versetzung in Baden Württemberg - Hauptprobleme:

Im wesentlichen handelt es sich bei den typischen Versetzungsproblemen um 4 Hauptbereiche, die nachfolgend dargestellt werden.

  • Versetzung nach Noten.
  • Versetzung nach Ermessen.
  • Versetzung auf Probe.
  • Aussetzung der Versetzung.

Bitte beachten Sie, daß dies keine umfassende Darstellung der Versetzungsregelungen im einzelnen bedeutet, sondern nur eine überschlägige Darstellung der praktisch relevanten Fallgruppen!!!

Für weitergehende Fragen kontaktieren Sie mich bitte direkt.

Um zum nächsten Gliederungspunkt Versetzung nach Noten zu gelangen, betätigen Sie bitte den vorstehenden Link. Oder navigieren Sie nach eigenem Belieben in der Gliederungspunkten Versetzung nach Ermessen, Versetzung auf Probe, Aussetzung der Versetzung und Rechtsschutz bei Versetzungen.