Schulwahl Realschulen, Gymnasien Baden Württemberg:
a. freie Schulwahl bei Realschulen und Gymnasien in Baden Württemberg:
Auch in diesen Fällen gibt es (zumindest in Baden-Württemberg) grundsätzlich keine Probleme, da die Realschulen und Gymnasien in Baden Württemberg gem. § 25 SchulG Baden-Württemberg nicht von der Regelung der Aufteilung nach Schulbezirken betroffen sind.
Es besteht dem Grunde nach also freie Schulwahl im Bereich der öffentlichen Schulen bei Realschulen und Gymnasien in Baden Württemberg.
b. Schulwahl Realschulen, Gymnasien Baden Württemberg und Kapazitätsfragen:
Zu beachten ist allerdings die Vorschrift des § 88 Abs. 4 SchulG BW, wonach es aber keinen Anspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Schule gibt, solange der Besuch einer anderen Schule desselben Schultyps möglich und zumutbar ist.
Selbst wenn man in eine bestimmte Realschule oder ein bestimmtes Gymnasium aufgenommen ist, wird der Schulaufsicht die Möglichkeit eingeräumt, den Schüler (insbesondere aus Kapazitätsgründen) einer anderen Schule zuzuweisen.
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