LRS-Erlass Baden Württemberg:
Als LRS-Erlass bezeichnete man umgangssprachlich die "Verwaltungsvorschriften zur Förderung von Schülern im Lesen und/oder Rechtschreiben in Baden-Württemberg" .
Nachdem die Regelungen zu LRS/ Legasthenie nunmehr in die Verwaltungsvorschriften für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und besonderem Förderbedarf integriert wurden, behalte ich nach wie vor diese Begrifflichkeit bei:
- Zum einen, weil sich der Begriff LRS-Erlass in allen Bundesländern etabliert hat.
- Zum anderen, weil es tatsächlich nach wie vor ein LRS-Erlass ist, der eben jetzt nur in anderen Verwaltungsvorschriften mit integriert wurde.
Dies alles möchte ich an dieser Stelle nur zum besseren Verständnis hervorheben. Auszüge aus dem LRS-Erlass Baden Württemberg sowie die praktisch relevanten Probleme des LRS-Erlasses Baden Württemberg erfahren Sie in den nachfolgenden Gliederungspunkten. Bitte informieren sie sich direkt dort über den LRS-Erlass.
Für weitergehende Fragen kontaktieren Sie mich bitte direkt.
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