Aufnahmeprüfung Gymnasium Baden Württemberg - Aufnahmeprüfung Realschule Baden Württemberg:

Die letzte Möglichkeit, die Wunschschule besuchen zu dürfen, besteht darin, an einer Aufnahmeprüfung für die Realschule bzw. des Gymnasiums teilzunehmen. Besteht man diese, so wird man – auch bei entgegenstehender Grundschulempfehlung und Gemeinsamer Bildungsempfehlung – in die gewünschte Schulform aufgenommen.

a. Aufnahmeprüfung Gymnasium Baden Württemberg:

Schüler, die das Gymnasium besuchen möchten, aber keine entsprechende Grundschulempfehlung Baden Württemberg oder Gemeinsame Bildungsempfehlung Baden Württemberg erhalten haben, können sich zur Aufnahmeprüfung Gymnasium Baden-Württemberg anmelden.

Der Notenschnitt aus Deutsch und Mathematik muß wiederum grundsätzlich bei mindestens 2,5 liegen:

§ 4 Aufnahmeverordnung Realschulen/ Gymnasien Baden Württemberg
"
(3) Schüler, die im Durchschnitt der Noten in den Fächern Deutsch und Mathematik mindestens 2,5 erreicht haben, haben die Aufnahmeprüfung für das Gymnasium bestanden."

Es gibt allerdings - analog der Regelung zur Grundschulempfehlung Baden Württemberg - auch hier die Möglichkeit, den Zugang auch ohne die erforderlichen Noten zu erhalten:

§ 4 Aufnahmeverordnung Realschulen/ Gymnasien Baden Württemberg:
"(4) Ausnahmsweise kann der Prüfungsausschuss einem Schüler, der die Voraussetzungen von Absatz 2 bzw. 3 nicht erfüllt hat, die Aufnahmeprüfung mit Zweidrittelmehrheit für bestanden erklären, wenn er zu der Auffassung gelangt, daß der Schüler nach seinem gesamten Leistungsbild und seiner Leistungsfähigkeit für die betreffende Schulart dennoch geeignet erscheint."

Für weitergehende Fragen kontaktieren Sie mich bitte direkt.

b. Aufnahmeprüfung Realschule Baden Württemberg:

Schüler, die das Gymnasium besuchen möchten, aber keine entsprechende Grundschulempfehlung Baden Württemberg oder Gemeinsame Bildungsempfehlung Baden Württemberg erhalten haben, können sich zur Aufnahmeprüfung Gymnasium Baden-Württemberg anmelden.

Der Notenschnitt aus Deutsch und Mathematik muß wiederum bei mindestens 3,0 liegen. Wer sich als besonders leistungsstark erweist, kann natürlich auch die Zugangsberechtigung für das Gymnasium erhalten.

Der Notenschnitt aus Deutsch und Mathematik muß wiederum grundsätzlich bei mindestens 2,5 liegen:

§ 4 Aufnahmeverordnung Realschulen/ Gymnasien Baden Württemberg
"
(2) Schüler, die im Durchschnitt der Noten in den Fcähern Deutsch und Mathematik mindestens 3,0 und in einem der Fächer mindestens 4,0 erreicht haben, haben die Aufnahmeprüfung für die Realschule bestanden."

Es gibt allerdings - analog der Regelung zur Grundschulempfehlung Baden Württemberg - auch hier die Möglichkeit, den Zugang auch ohne die erforderlichen Noten zu erhalten:

§ 4 Aufnahmeverordnung Realschulen/ Gymnasien Baden Württemberg:
"(4) Ausnahmsweise kann der Prüfungsausschuss einem Schüler, der die Voraussetzungen von Absatz 2 bzw. 3 nicht erfüllt hat, die Aufnahmeprüfung mit Zweidrittelmehrheit für bestanden erklären, wenn er zu der Auffassung gelangt, daß der Schüler nach seinem gesamten Leistungsbild und seiner Leistungsfähigkeit für die betreffende Schulart dennoch geeignet erscheint."

Für weitergehende Fragen kontaktieren Sie mich bitte direkt.

c. Aufnahmeprüfung Baden Württemberg - allgemeine Grundsätze:

Vorangestellt sei, daß man immer an der Aufnahmeprüfung teilnehmen sollte!

Im Internet kursieren Gerüchte, es sei nachteilig, an der Aufnahmeprüfung teilzunehmen, weil dies den Rechtsschutz gegen die Grundschulempfehlung Baden Württemberg und Gemeinsame Bildungsempfehlung Baden Württemberg erschwert. Das ist unzutreffend.

Bei der Aufnahmeprüfung gelten weitgehend die Grundsätze, wie diese für alle Prüfungen gelten. Auf meine Ausführungen zu Prüfungen und Bewertungen sei in diesem Zusammenhang verwiesen:

  • Hiernach ergeben sich Anhaltspunkte für eine Rechtswidrigkeit immer aus Verstößen gegen das Prüfungsverfahren bzw. die Bewertung. Dies kann im Einzelfall zur Wiederholung der Prüfung oder Neubewertung führen.
  • Insofern sei auch auf die Bedeutung von LRS und Dyskalkulie bei der Aufnahmeprüfung Baden Württemberg verwiesen.

Für weitergehende Fragen kontaktieren Sie mich bitte direkt.

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