Kosten und Kostenerstattung:
Meine Leistungen können Sie auf verschiedene Arten in Anspruch nehmen:
- Als Erstberatungen,
- als umfangreichere Beratungen und Vertretungen und
- als Sonderfälle: Beratungshilfe und Prozeßkostenhilfe.
An diesen verschiedenen Möglichkeiten orientieren sich auch Ihre Kosten für meine Inanspruchnahme sowie die Möglichkeiten, angefallene Kosten von den Schulbehörden wieder erstattet zu bekommen, d.h. im besten Fall ohne eigene Kosten Ihr Recht zu erhalten.
Für weitergehende Fragen kontaktieren Sie mich bitte direkt.
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